Zweiteilige Rente: Grund- und Zusatzrente
Ihre Altersrente wird in eine Grund- und eine Zusatz-Altersrente aufgeteilt, wenn Sie im Januar 2014 oder danach pensioniert worden sind (d. h. Rentenbeginn 1. Februar 2014 und später). 90% der Rente sind garantiert und werden immer ausbezahlt (Grundrente). Der restliche Teil (Zusatzrente) ist variabel und die Höhe hängt vom Deckungsgrad ab.
Ehegatten- und Lebenspartnerrenten, welche aus solchen Renten entstanden sind, werden ebenfalls als Grund- und Zusatzrente gewährt.
Die Ziel-Altersrente entspricht 100% und wird bei einem Deckungsgrad zwischen 100% und 119,9% ausbezahlt. Geht es der PKE finanziell gut und ist der Deckungsgrad höher, wird Ihre Rente um bis zu 10% der Ziel-Altersrente erhöht. Ist der Deckungsgrad tiefer als 100%, wird Ihre Rente auf maximal 90% der Ziel-Altersrente reduziert.
Die Festlegung des variablen Teils erfolgt jedes Jahr neu. Grundlage dafür ist der Deckungsgrad am 31. Dezember. Die Anpassung erfolgt am darauffolgenden 1. April. Eine Reduktion oder eine Erhöhung des variablen Teils gilt dann immer für ein Jahr, also bis am 31. März des Folgejahres.
Bitte entnehmen Sie die Details dem Merkblatt. Sollte Ihre Rente angepasst werden, teilen wir Ihnen dies rechtzeitig mit.
Sind Sie vor Januar 2014 pensioniert worden, ist Ihre Rente nicht in eine Grund- und Zusatzrente aufgeteilt. Ihre Altersrente bleibt unverändert; sie wird nicht je nach Höhe des Deckungsgrads angepasst. Dies gilt auch, wenn Sie eine Ehegatten- oder Lebenspartnerrente erhalten, die aus einer solchen Rente entstanden ist.
Die zweiteiligen Renten ermöglichen es, das Anlagevermögen der PKE risikoorientierter und damit gewinnbringender anzulegen und die Gewinne direkt an die Rentnerinnen und Rentner weiterzugeben. Dass die Renten seit der Einführung 2014 für 2025/2026 bereits für zum zweiten Mal erhöht werden konnten und das Auszahlungsziel von 100% nie unterschritten worden ist, beweist, dass deren Einführung durch die PKE richtig und zum Vorteil der Versicherten war.