Anlageorganisation der PKE
Die Anlageorganisation beruht auf der Aufgabentrennung zwischen Führung und Vollzug. Die Führungsverantwortung liegt beim Stiftungsrat der PKE. Er bestimmt die Mitglieder der Anlagekommission.
Gegenwärtig besteht die Anlagekommission aus fünf Personen: aus je zwei Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern des Stiftungsrats sowie einem unabhängigen externen Anlageexperten.
Für den Vollzug (Management der Vermögensanlagen) ist die Abteilung Kapitalanlagen der Geschäftsstelle der PKE zuständig. Der Vorsitzende der Geschäftsleitung und der Leiter Kapitalanlagen sind in beratender Funktion ohne Stimmrecht in der Anlagekommission vertreten.
Überwachung
- Investment Controller (PPCmetrics AG)
- Revisionsstelle (KPMG)
- Depotbank und Wertschriftenbuchhaltung (Credit Suisse)
- Compliance Officer (intern)