Leistungen im Todesfall
Stirbt eine rentenbeziehende Person, erhalten die Hinterbliebenen eine Rente und/oder ein Todesfallkapital ausbezahlt.
Welche Leistungen entrichtet die PKE, wenn ich sterbe?
Hinterlassenenrenten
Die PKE entrichtet ihre Renten an Ehegatten oder Lebenspartner, geschiedene Ehegatten und Kinder, wenn die reglementarischen Voraussetzungen erfüllt sind.
Sind Sie in einer Lebensgemeinschaft? Damit Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner nach Ihrem Tod eine Rente erhält, müssen Sie dies mit dem Formular «Meldung der Lebensgemeinschaft» zu Lebzeiten der PKE mitteilen. Damit die PKE eine Lebenspartnerrente leistet, muss die Lebensgemeinschaft bereits während fünf Jahren vor Erreichen des 70. Altersjahrs der versicherten Person bestanden haben. Details entnehmen Sie bitte dem Merkblatt «Leistungen für Lebenspartner». Informationen finden Sie hier.
Todesfallkapital
In gewissen Fällen wird ein Todesfallkapital ausbezahlt. Begünstigt sein können Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, in erheblichem Masse unterstützte Personen und übrige gesetzliche Erben.
Beziehen Sie die Altersrente schon länger als drei Jahre? In diesem Fall wird kein Todesfallkapital fällig.
Teilen Sie Ihre Lebensgemeinschaft und Personen, die Sie erheblich unterstützen, der PKE mit. Ohne Mitteilung zu Lebzeiten erhalten Lebenspartner und in erheblichem Masse unterstützte Personen kein Todesfallkapital von der PKE. Das Formular zur Meldung und weitere Details entnehmen Sie bitte der Seite zum Todesfallkapital.
Wer meldet den Todesfall?
Bei Rentenbeziehenden erfolgt die Meldung des Todesfalls an die PKE durch den ehemaligen Arbeitgeber. Es ist also wichtig, dass Sie mit dem ehemaligen Arbeitgeber des Verstorbenen Kontakt aufnehmen. Der Arbeitgeber weiss, welche Formalitäten zu erledigen sind.
Falls kein Kontakt mehr zum ehemaligen Arbeitgeber besteht oder Sie die Meldung aus anderen Gründen lieber direkt an die PKE vornehmen möchten, verwenden Sie bitte das Formular «Todesfallmeldung».
Haben Sie Anspruch auf PKE-Hinterlassenenleistungen? Senden Sie uns das Formular «Anmeldung für Ehegatten-/Partnerrente» und/oder «Anmeldung für Waisenrente» ausgefüllt zu.