Pensionierung
Werden Sie pensioniert oder geben Sie nach dem 58. Geburtstag die Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise auf, haben Sie Anspruch auf Altersleistungen. Die Altersleistungen der PKE liegen wesentlich über den gesetzlichen Mindestleistungen des BVG. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag, dass Sie Ihren Ruhestand geniessen können.
Zeitpunkt der Pensionierung
Massgebend für die Pensionierung ist das Pensionierungsalter bei Ihrem Arbeitgeber. Es entspricht nicht immer dem AHV-Referenzalter oder dem reglementarischen Rentenalter der PKE von 65 Jahren (für Männer und Frauen identisch). Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber.
Möchten Sie früher in Pension gehen? Wünschen Sie, Ihre Arbeitstätigkeit in Teilschritten aufzugeben, und eine Teilpensionierung kommt für Sie infrage? Oder wollen Sie Ihren Ruhestand aufschieben? Bei der PKE haben Sie diese Möglichkeiten. Erfahren Sie hier mehr dazu.
Leistungen
Auf Ihrem Vorsorgeausweis erhalten Sie einen Überblick über Ihre voraussichtlichen Altersleistungen. Oder berechnen Sie ganz einfach Ihre Pensionskassenleistungen mit PKE Online. Weitere Informationen und ein Erklärvideo finden Sie unter Rentenberechnung.
Vor der Pensionierung können Sie entscheiden, ob Sie eine monatliche Rente oder das Kapital beziehen möchten. Wünschen Sie, Ihr Altersguthaben ganz oder teilweise als Kapital zu beziehen, melden Sie dies der PKE spätestens einen Monat vor der Pensionierung.
Haben Sie sich für die Rente entschieden, erhält Ihr Ehepartner oder – unter gewissen Voraussetzungen – Ihr Lebenspartner nach Ihrem Tod eine Rente in der Höhe von 63% Ihrer bisherigen Altersrente. Ausserdem haben Sie für Kinder bis 18 Jahre – oder wenn sie noch in Ausbildung sind bis 25 Jahre – Anspruch auf Pensionierten-Kinderrenten. Nach Ihrem Tod werden diese als Waisenrente ausbezahlt.
Sie haben einen Lebenspartner und möchten, dass er nach Ihrem Tod eine Rente von uns erhält? Dann melden Sie uns das bitte so rasch wie möglich. Benutzen Sie dazu das Formular unter Leistungen im Todesfall. Wenn die Meldung des Lebenspartners nicht zu Lebzeiten erfolgt ist, kann keine Lebenspartnerrente gewährt werden.
Entscheiden Sie sich für den Kapitalbezug, verzichten Sie auf eine Rente bis zum Lebensende. Sollten Sie sterben, erhalten auch Ihre Hinterlassenen keine Leistungen von der Pensionskasse.
Meldung der Pensionierung
Ihr Arbeitgeber meldet der PKE Ihre Pensionierung oder Ihre Teilpensionierung. Senden Sie uns gleichzeitig das Formular «Pensionierungsmeldung durch Arbeitnehmer» ausgefüllt zu.
Besteuerung der Altersleistungen
Pensionskassenleistungen (Renten und Kapitalauszahlungen) unterliegen der ordentlichen Besteuerung. Beachten Sie dazu die massgebenden Regelungen Ihres Wohnkantons und der Wohngemeinde.
Werden Auszahlungen an Personen mit Wohnsitz im Ausland vorgenommen, muss die PKE allenfalls Quellensteuern abziehen.