Berechnung der Altersrente
Wie wird Ihre Altersrente berechnet?
Bei Ihrer Pensionierung wird Ihr angespartes Altersguthaben in eine jährliche Rente umgerechnet. Für diese Berechnung benutzt man den im Zeitpunkt Ihrer Pensionierung geltenden Umwandlungssatz. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte den Merkblättern.
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Wie berechnet sich eine PK-Rente?
Der Umwandlungssatz
Der Umwandlungssatz gibt an, wie viel Prozent des Altersguthabens als jährliche Rente ausbezahlt werden.
Beispiel: Eine Person wird im Alter von 65 Jahren pensioniert. Der Umwandlungssatz im Alter 65 beträgt für Frauen und Männer 5,0%. Bei einem Altersguthaben von CHF 600'000 erhält sie von der PKE eine Altersrente von CHF 30'000 pro Jahr oder CHF 2'500 pro Monat (CHF 600'000 × 5,0%).
Senkung der Umwandlungssätze – Übergangsregelung
Seit dem 1. Oktober 2019 reduzieren sich die Umwandlungssätze bei der PKE. Die Senkung der Umwandlungssätze erfolgt über fünf Jahre; bei der Pensionierung im Alter 65 zum Beispiel von 5,65% auf 5,0%.
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Umwandlungssätze (UWS) mit Übergangsfristen
Alter 1.10.2019 1.10.2020 1.10.2021 1.10.2022 1.10.2023 1.10.2024 58 4.70% 4.60% 4.50% 4.41% 4.31% 4.21% 59 4.80% 4.71% 4.61% 4.51% 4.41% 4.31% 60 4.90% 4.81% 4.72% 4.62% 4.51% 4.41% 61 5.05% 4.92% 4.83% 4.73% 4.62% 4.52% 62 5.20% 5.07% 4.94% 4.84% 4.74% 4.63% 63 5.35% 5.22% 5.09% 4.96% 4.86% 4.75% 64 5.50% 5.37% 5.24% 5.11% 4.98% 4.87% 65 5.65% 5.53% 5.39% 5.26% 5.13% 5.00% 66 5.80% 5.69% 5.56% 5.42% 5.28% 5.15% 67 5.95% 5.85% 5.72% 5.58% 5.44% 5.30% 68 6.15% 6.01% 5.89% 5.76% 5.61% 5.46% 69 6.35% 6.22% 6.08% 5.94% 5.79% 5.64% 70 6.60% 6.45% 6.29% 6.14% 5.98% 5.83% Die Werte gelten für die Ziel-Altersrente (= Rente, die bei einem Deckungsgrad zwischen 100% und 119.9% ausbezahlt wird).
Zweiteilige Rente
Die PKE gewährt die Altersrenten zweiteilig. Die Zielrente setzt sich aus einer Grund- und einer Zusatzrente zusammen. 90% der Zielrente sind garantiert und werden immer ausbezahlt (= Grundrente). Die Zusatzrente ist variabel. Die Höhe hängt vom Deckungsgrad ab. Sie liegt zwischen 0% und 20% der Zielrente. Ihr persönlicher Vorsorgeausweis zeigt Ihre voraussichtliche Ziel-Altersrente. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt «Zweiteilige Rente».
Ehegatten- und Lebenspartnerrenten
Beim Tod eines Altersrentners erhält der überlebende Ehegatte oder – unter gewissen Voraussetzungen – der Lebenspartner 63% der laufenden Altersrente. Stirbt ein Rentner mit Anspruch auf eine Grund- und Zusatzrente, richtet die PKE auch die Ehegatten- oder Lebenspartnerrente zweigeteilt aus.
Sie haben einen Lebenspartner und möchten, dass er nach Ihrem Tod eine Rente von uns erhält? Dann melden Sie uns das bitte so rasch wie möglich. Benutzen Sie dazu das Formular zur Anmeldung der Lebensgemeinschaft für die Lebenspartnerrente. Wenn die Meldung des Lebenspartners nicht zu Lebzeiten erfolgt ist, kann keine Lebenspartnerrente gewährt werden. Die Bestimmungen zur Lebenspartnerrente finden Sie im Vorsorgereglement, Artikel 16.