Todesfallkapital und Begünstigung
Stirbt eine versicherte Person, erhalten die Hinterbliebenen in gewissen Fällen ein Todesfallkapital ausbezahlt. Prüfen Sie die Begünstigung für das Todesfallkapital und passen Sie diese bei Bedarf an.
Höhe des Todesfallkapitals
Hat die PKE keine Hinterlassenenrenten zu entrichten? Dann entspricht das Todesfallkapital bei Aktivversicherten und Invalidenrentnern dem vorhandenen Altersguthaben.
Entrichtet die PKE Hinterlassenenrenten? Dann wird meist kein Todesfallkapital fällig, da das Altersguthaben für die Finanzierung der Leistungen an Ehegatten, geschiedene Ehegatten, Lebenspartner und Kinder benötigt wird. Wird nicht das gesamte Altersguthaben dafür benötigt, wird der Rest als Todesfallkapital ausbezahlt.
Haben Sie Einlagen geleistet? Das Todesfallkapital entspricht in diesem Fall mindestens den freiwilligen Einlagen, die während der Dauer des letzten Vorsorgeverhältnisses mit der PKE geleistet worden sind. Das heisst: Sollten Sie vor der Pensionierung sterben, fliessen diese Einlagen (inklusive Zinsen) an Ihre Hinterbliebenen zurück. Die sogenannte «Rückgewähr» gilt für freiwillige Einkäufe, Rückzahlungen von Vorbezügen für Wohneigentum und Rückzahlungen aus Ehescheidung, die im letzten Vorsorgeverhältnis bei der PKE geleistet worden sind. Davon abgezogen werden Bezüge für Wohneigentum, Scheidung und Teilpensionierung (inklusive Zinsen).
Begünstigung für das Todesfallkapital ändern
Wer in welcher Reihenfolge anspruchsberechtigt ist, legt das Vorsorgereglement fest (Art. 18 Abs. 3).
Sie können die Reihenfolge der Begünstigung jederzeit mit dem Formular «Änderung Begünstigung für das Todesfallkapital» in beschränktem Umfang abändern. Diese Mitteilung muss zu Ihren Lebzeiten bei der PKE eingehen. Hat die PKE keine Meldung erhalten, gilt die reglementarische Kaskade.
Sind Sie in einer Lebenspartnerschaft oder unterstützen Sie Personen in erheblichem Masse? Damit Ihre Lebenspartnerin/Ihr Lebenspartner oder andere Personen, die Sie massgeblich unterstützen, nach Ihrem Tod ein Todesfallkapital erhalten, müssen Sie dies mit dem Formular «Änderung Begünstigung für das Todesfallkapital» zu Lebzeiten der PKE melden. Ohne Mitteilung zu Lebzeiten erhalten Lebenspartner oder in erheblichem Masse unterstützte Personen kein Todesfallkapital von der PKE.
Prüfen Sie die Begünstigung insbesondere in diesen Fällen:
- Sie sind unverheiratet und haben keine Kinder.
- Sie befinden sich in einer Lebensgemeinschaft (Konkubinat).
- Sie möchten, dass sowohl Ihre minderjährigen als auch erwachsenen Kinder vom Todesfallkapital profitieren.
- Sie unterstützen eine Person so, dass mehr als 50% von deren Einkommen und Unterhalt durch Sie finanziert werden.