Wohneigentumsförderung
Das Kapital aus der Pensionskasse kann zur Finanzierung eines Hauses oder einer Eigentumswohnung (Wohneigentumsförderung, kurz: WEF) dienen.
Das Geld aus der beruflichen Vorsorge kann eingesetzt werden für:
- den Erwerb einer selbst bewohnten Liegenschaft
- die Amortisation einer Hypothek
- den Erwerb von Anteilscheinen einer Wohnbaugenossenschaft
Das Kapital kann vorbezogen oder verpfändet werden.
Vorbezug
Bei einem Vorbezug (einen bestimmten Betrag aus der Pensionskasse beziehen) werden die Leistungen im Alter entsprechend reduziert. Die Leistungen bei Invalidität und im Todesfall werden bei der PKE nicht reduziert.
Verpfändung
Bei einer Verpfändung (Geld bei der Pensionskasse dient als Sicherheit für die Bank) bleiben die gesamten Leistungen (Alter, Invalidität und Todesfall) unverändert. Bei einer Pfandverwertung treten die Folgen eines Vorbezugs ein.
Vor- und Nachteile
Vorbezug | Verpfändung | |
Vorteile | Höheres Eigenkapital | Altersleistungen werden nicht reduziert |
Tiefere Hypothekarsumme | Höhere Hypothek und/oder tieferer Zinssatz möglich | |
Nachteile | Tiefere Altersleistungen | Eigenkapital bleibt gleich |
Sofort als Kapitalbezug zu versteuern | Hypothekargläubiger kann auf Pensionskassenguthaben zugreifen | |
Freiwillige Einkäufe nicht mehr möglich |
Übrigens: Auf der Rückseite Ihres Vorsorgeausweises ist der Betrag aufgeführt, den Sie im Rahmen der Wohneigentumsförderung vorbeziehen oder verpfänden können.
Wie gehe ich vor?
Planen Sie einen Vorbezug oder eine Verpfändung? Dann senden Sie uns das entsprechende Formular vollständig ausgefüllt inklusive der erforderlichen Unterlagen.
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Merkblatt für Wohneigentumsförderung.
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