Scheidung von Rentenbeziehenden
Bei einer Scheidung wird grundsätzlich die während der Ehe aufgebaute Vorsorge zwischen den Ehegatten aufgeteilt.
Beziehen Sie eine Altersrente, erfolgt die Teilung Ihres Vorsorgeguthabens über die Altersrente. Die PKE teilt Ihnen oder dem zuständigen Schweizer Gericht auf Anfrage hin die notwendigen Werte zur Berechnung des Vorsorgeausgleichs mit.
Das Gericht entscheidet, ob und in welchem Umfang ein Vorsorgeausgleich stattfindet. Im Urteil legt das Gericht fest, ob Sie die verpflichtete oder berechtigte Person des Vorsorgeausgleichs sind.
Diese Bestimmungen gelten auch für eingetragene Partnerschaften.
Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.