Leistungen im Todesfall
Stirbt eine versicherte Person, erhalten die Hinterbliebenen eine Rente und/oder ein Todesfallkapital ausbezahlt.
Welche Leistungen entrichtet die PKE, wenn ich sterbe?
Hinterlassenenrenten
Die PKE entrichtet ihre Renten an Ehegatten oder Lebenspartner, geschiedene Ehegatten und Kinder, wenn die reglementarischen Voraussetzungen erfüllt sind.
Sind Sie in einer Lebensgemeinschaft? Damit Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner nach Ihrem Tod eine Rente erhält, müssen Sie dies mit dem Formular «Meldung der Lebensgemeinschaft» zu Lebzeiten der PKE mitteilen. Details entnehmen Sie bitte dem Merkblatt «Leistungen für Lebenspartner». Informationen finden Sie hier.
Todesfallkapital
In gewissen Fällen wird ein Todesfallkapital ausbezahlt. Begünstigt sein können Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, in erheblichem Masse unterstützte Personen und übrige gesetzliche Erben.
Teilen Sie Ihre Lebensgemeinschaft und Personen, die Sie erheblich unterstützen, der PKE mit. Ohne Mitteilung zu Lebzeiten erhalten Lebenspartner und in erheblichem Masse unterstützte Personen kein Todesfallkapital von der PKE. Das Formular zur Meldung und weitere Details entnehmen Sie bitte der Seite zum Todesfallkapital.
Haben Sie bei der PKE Vorsorgestiftung Energie freiwillige Einlagen geleistet und sollten Sie vor der Pensionierung sterben, fliessen diese Einlagen (inklusive Zinsen) als Todesfallkapital an Ihre Hinterbliebenen zurück. Die sogenannte «Rückgewähr» gilt für freiwillige Einkäufe, Rückzahlungen von Vorbezügen für Wohneigentum und Rückzahlungen aus Ehescheidung, die im letzten Vorsorgeverhältnis bei der PKE geleistet worden sind. Die PKE zahlt diese Einlagen auch dann an Ihre Hinterbliebenen zurück, wenn Sie ohne zeitlichen Unterbruch zu einem anderen bei der PKE versicherten Arbeitgeber wechseln.
Davon abgezogen werden Bezüge für Wohneigentum, Scheidung und Teilpensionierung (inklusive Zinsen), welche bei der PKE erfolgt sind.
Wer meldet den Todesfall?
Bei Arbeitnehmenden erfolgt die Meldung des Todesfalls an die PKE durch den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber weiss, welche Formalitäten zu erledigen sind.
Haben Sie Anspruch auf PKE-Hinterlassenenleistungen? Senden Sie uns das Formular «Anmeldung für Ehegatten-/Partnerrente» und/oder «Anmeldung für Waisenrente» ausgefüllt zu.