Änderung des Lohns
Wenn sich Ihr Lohn oder Ihr Arbeitspensum verändert, hat das einen Einfluss auf Ihre Pensionskasse.
Bei einer Erhöhung Ihres Lohns steigen Ihre monatlichen Beiträge an die Pensionskasse. Auch Ihr Arbeitgeber zahlt höhere Beiträge ein. Dadurch sparen Sie mehr Altersguthaben an und Ihre versicherten Leistungen erhöhen sich. Allenfalls erhöht sich auch Ihre mögliche Einkaufssumme. Mit einem Einkauf in die Pensionskasse können Sie Ihre Leistungen im Alter verbessern.
Bei einer Reduktion Ihres Lohns (z.B. Reduktion des Arbeitspensums/Teilzeitarbeit, Änderung der Funktion) sinken Ihre monatlichen Beiträge und die versicherten Leistungen. Allenfalls fällt Ihr Lohn sogar unter das gesetzliche Minimum (oder das im Vorsorgeplan Ihres Arbeitgebers definierte Minimum). Dann sind Sie nicht mehr bei der PKE versichert und sparen keine Altersleistungen in der 2. Säule mehr an.
Reduziert sich Ihr Lohn ab Alter 58 um maximal die Hälfte, können Sie bei der PKE Ihren bisher versicherten Lohn unverändert weiter versichern. Damit vermeiden Sie Leistungseinbussen.