Kein Wohnsitz mehr in der Schweiz
Wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen.
Wenn Sie den Wohnsitz ins Ausland verlegen, müssen Sie uns die Adressänderung schriftlich mitteilen. Je nach neuem Wohnsitzland muss die PKE allenfalls die Quellensteuer von Ihrer Rente (oder von der Kapitalauszahlung) abziehen, auch wenn Ihre Bankverbindung in der Schweiz bleibt.
Weitere Informationen dazu finden Sie beim Quellensteueramt Zürich.
Melden Sie uns einen Wohnsitzwechsel mit dem Mutationsformular.