Ausübung der Stimmrechte
Die PKE hält ein aktiv bewirtschaftetes, globales Aktienportfolio.
Bei den Beteiligungspapieren (Aktien) von Schweizer Gesellschaften übt die PKE das Stimmrecht aus. Der Stiftungsrat hat die Ausübung der Stimmrechte an die Anlagekommission delegiert.
Die Anlagekommission trifft ihre Abstimmungsentscheide anhand von definierten Richtlinien. Dabei stehen die Interessen der Destinatäre der PKE im Vordergrund. Die Anlagekommission lässt sich von Fachleuten beraten.
Bei kollektiv gehaltenen Beteiligungen (Fondsanteile, Beteiligungen an Stiftungen) können die Stimmrechte nicht ausgeübt werden.