Weiterarbeiten nach Alter 65
Möchte ein Arbeitnehmer nach Erreichen des Alters 65 noch bei Ihnen weiterarbeiten?
Ist ein Arbeitnehmer nach Erreichen des 65. Altersjahrs weiterhin bei Ihnen beschäftigt, kann er wahlweise bereits die Altersleistungen beziehen oder die Altersvorsorge bei der PKE weiterführen (mit oder ohne Sparbeiträge). Spätestens bei der Erwerbsaufgabe beziehungsweise ab Alter 70 müssen die Altersleistungen bezogen werden.
Details zur Weiterführung der Vorsorge entnehmen Sie dem Merkblatt. Für die Anmeldung der Weiterführung benutzen Sie bitte das Formular.