FAQs zum Anschluss an die PKE
Überprüfen Sie die berufliche Vorsorge für Ihre Mitarbeitenden? Wir beantworten Ihnen häufige Fragen zu einem Anschluss an die PKE.
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Unser Arbeitgeber interessiert sich dafür, die berufliche Vorsorge bei der PKE durchzuführen. Wie ist vorzugehen?
Verlangen Sie eine Offerte. Oder wünschen Sie ein persönliches Gespräch? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail: Gerne präsentieren wir Ihnen unsere Leistungen – massgeschneidert auf Ihr Unternehmen. Wir freuen uns auf Sie:
Patrick Muller
044 287 92 20
muller@pke.chUrs Richard
044 287 92 81
richard@pke.ch
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Welches sind die Vorteile der PKE gegenüber andern Sammelstiftungen?
Die PKE steht für nachhaltig und solid finanzierte Leistungen auch für die nächste Generation und eine überdurchschnittliche Performance der Kapitalanlagen.
Ihr Nutzen:
- Sehr tiefe Risikobeiträge
- Keine Verwaltungskosten für Sie
- Überdurchschnittliche Rendite dank langfristig ausgelegter Anlagestrategie und hohe Verzinsung der Guthaben
- Einfache Administration; kompetente Beratung und rasche Auskünfte in den Landessprachen
- Zusatzvorsorge für variable Lohnteile (Schichtzulagen, Gratifikationen, Erfolgsbeteiligungen)
- Die PKE muss im Gegensatz zu Vorsorgelösungen von Lebensversicherern keine (hohen) Verwaltungskosten abliefern und Aktionäre befriedigen.
Alle Vorteile finden Sie hier.
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Können sich auch Unternehmen und Organisationen von ausserhalb der Energiebranche der PKE anschliessen?
Ja, die PKE steht auch andern Branchen offen, egal, ob Ihr Unternehmen in der Energiebranche tätig ist oder nicht: Mit der PKE haben Sie und Ihre Mitarbeitenden den optimalen Partner für die berufliche Vorsorge.
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Ist eine Mindestgrösse Voraussetzung für den Anschluss an die PKE?
Vorsorgelösungen der PKE eignen sich in der Regel für Unternehmen mit mindestens 30 Versicherten und einem Vorsorgekapital von mindestens 6 Mio. CHF.
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Welche Formalitäten sind für den Anschluss an die PKE notwendig?
Zwischen dem Arbeitgeber und der PKE wird eine Anschlussvereinbarung abgeschlossen. Der Anschluss bedarf der Zustimmung des Personals. Weiter ist im Einvernehmen mit dem Personal die Wahl des Vorsorgeplans zu treffen. Dazu wird am besten eine Vorsorgekommission gebildet, die sich paritätisch aus Arbeitnehmervertretern und Arbeitgebervertretern zusammensetzt. Für die Übernahme aus einer bestehenden Vorsorgelösung wird in der Regel ein Übernahmevertrag zwischen der bisherigen und der neuen Vorsorgeeinrichtung abgeschlossen.
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Kann der Vorsorgeplan frei gewählt werden?
Jedes Unternehmen kann seinen Vorsorgeplan wählen und so ein Leistungsziel für seine Mitarbeitenden konsequent ansteuern. Wir bieten verschiedene moderne und flexible Lösungen in der beruflichen Vorsorge an. Die Vorsorgelösungen gehen weit über das BVG hinaus. Die Sparbeiträge unterscheiden sich im angepeilten Ziel der Altersleistungen. Auch die Höhe der Risikoleistungen lassen sich an Ihre Bedürfnisse anpassen. Hier erhalten Sie einen Überblick über die Vorsorgepläne der PKE.
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Welches ist die minimale Vertragsdauer für einen Anschluss an die PKE?
Unsere Anschlussvereinbarungen sind unbefristet und kennen keine Mindestvertragsdauer. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate auf Ende eines Kalenderjahres. Wir wollen unsere Kunden durch gute Leistungen und einen hochstehenden Service überzeugen und nicht mit Mehrjahresverträgen an uns binden.
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Der Deckungsgrad unserer heutigen Vorsorgeeinrichtung ist tiefer als jener der PKE. Unser Unternehmen möchte sich nicht vollständig in die Wertschwankungsreserve einkaufen. Ist das bei der PKE möglich?
Ja. Möchte oder kann sich Ihr Unternehmen nicht in die Wertschwankungsreserve einkaufen, empfehlen wir Ihnen ein eigenes Vorsorgewerk innerhalb der PKE. Ihr Unternehmen, Ihre Unternehmensgruppe oder Ihr Konzern bildet dabei zusammen mit den Arbeitnehmenden und Rentnern innerhalb der PKE ein eigenes Vorsorgewerk. Der Einkauf in die Wertschwankungsreserve ist nicht zwingend und kann auch nur teilweise erfolgen. Ihr Vorsorgewerk hat seinen eigenen Deckungsgrad und seine eigene Wertschwankungsreserve.