Die PKE – Ihr Partner für attraktive Hypotheken
Die PKE offeriert Ihnen attraktive Hypotheken.
Die PKE gewährt Hypotheken auf Ein- und Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen und Geschäftsliegenschaften in der Schweiz.
Die Hypothekardarlehen werden an Private und juristische Personen vergeben, unabhängig davon, ob sie bei der PKE versichert sind oder nicht.
Die Produkte
Die PKE bietet Festhypotheken mit Laufzeiten von 2 bis 15 Jahren sowie variable Hypotheken an.
Bei selbst genutztem Wohneigentum gewährt die PKE den gesamten Kreditbetrag als Festhypothek (in der Regel bis 80% des Werts der Liegenschaft).
Bei Finanzierungen, bei denen die Belehnung 67% übersteigt, muss dieser Finanzierungsanteil innert 10 bis 15 Jahren zurückbezahlt werden. Die Amortisation kann ausschliesslich direkt erfolgen (Kreditreduktion).
Die Hypothekarprodukte der PKE im Überblick
Die PKE bietet Neufinanzierungen ab einem Gesamthypothekenvolumen von mindestens
CHF 400‘000 an.
Festhypothek | Variable Hypothek | |
Bedürfnis | Stabilität, Planungssicherheit | Flexibilität |
Laufzeit | 2–15 Jahre | Unbefristet |
Mindestbetrag | Tranchen ab CHF 100'000 | Kein Mindestbetrag |
Amortisation | Direkt möglich | Direkt möglich |
Kündigung | Auf Ablauf der Tranche mit Kündigungsfrist von einem Monat rückzahlbar | 6 Monate Kündigungsfrist |
Zinsverlauf | Fester Zinssatz für eine feste Laufzeit | Marktangepasster Zinssatz |
Konditionen
Unsere aktuellen Zinssätze:
Produkt | Zinssatz* |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
*Aktuelle Zinssätze. Die PKE kann die Zinssätze jederzeit ändern, z.B. aufgrund von Marktbewegungen.
Warum eine Hypothek von der PKE?
Dank unserer grossen langjährigen Erfahrung beraten wir unsere Kunden persönlich und umfassend rund um die Finanzierung von Liegenschaften.
Mit einer Hypothek von der PKE profitieren Sie von vielen Vorteilen:
- günstige Konditionen (Nettopreise)
- schnelle, unkomplizierte und professionelle Abwicklung (inhouse)
- langjähriges Know-how, kompetenter und persönlicher Ansprechpartner
- halbjährliche Zinszahlungen
- keine Verpflichtung zu Zusatzgeschäften