Vorsorgekommissionen
Besitzt Ihr Unternehmen (Ihr Konzern oder Ihre Unternehmensgruppe) ein eigenes Vorsorgewerk in der PKE, bilden Sie eine Vorsorgekommission, die Ihr Vorsorgewerk leitet.
Die Vorsorgekommission setzt sich aus einer gleichen Anzahl von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zusammen und umfasst in der Regel vier bis zehn Mitglieder. Die Arbeitnehmer Ihres Unternehmens wählen ihre Vertreter selbst. Beachten Sie bitte das «Wahl- und Organisationsreglement der Vorsorgekommission».
Organisation
Ihre Vorsorgekommission konstituiert sich selbst und wählt einen Präsidenten und einen Vizepräsidenten. Die Vorsorgekommission tagt sooft es die Geschäfte erfordern, mindestens jedoch einmal pro Jahr.
Aufgaben der Vorsorgekommission
- Die Vorsorgekommission bestimmt zusammen mit dem Arbeitgeber den Vorsorgeplan und die Finanzierung.
- Sie entscheidet über die Höhe der Verzinsung der Sparguthaben und über die Verwendung von freien Mitteln (innerhalb der Richtlinien des Stiftungsrats).
- Sie legt Stabilisierungs- und Sanierungsmassnahmen fest (innerhalb der Richtlinien des Stiftungsrats).
- Sie stellt eine Teilliquidation des Vorsorgewerks fest.
- Sie wählt den Stiftungsrat der PKE.
- Sie bestätigt den Anschluss an die PKE und die Kündigung.
Mitwirkung der Arbeitnehmer im gemeinschaftlichen Vorsorgewerk
Ist Ihr Unternehmen dem gemeinschaftlichen Vorsorgewerk der PKE angeschlossen, stellen Sie bitte die Mitarbeiterbeteiligung laut «Mitwirkungsreglement» sicher.
Kontakt
Gern unterstützen wir Ihre Vorsorgekommission bei ihren Aufgaben und Entscheiden. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Vorsorgekommission
Für die Mitteilung der Mitglieder der Vorsorgekommission und bei Mutationen wenden Sie sich bitte an: