Versicherungsschutz bei unbezahltem Urlaub
Wie bin ich versichert, wenn ich in den unbezahlten Urlaub gehe?
Beim unbezahlten Urlaub (z.B. Sprachaufenthalt) wird während einer bestimmten Dauer kein Lohn mehr entrichtet. Aus diesem Grund besteht nach Ablauf der einmonatigen Nachdeckungsfrist auch kein Versicherungsschutz für die Risiken Tod und Invalidität mehr.
Möchten Sie mehr dazu wissen?
Sie können die Versicherung während der Dauer eines unbezahlten Urlaubs weiterführen.
Sie haben drei Möglichkeiten:
- Sie und Ihr Arbeitgeber zahlen die gesamten Spar- und Risikobeiträge unverändert weiter (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge).
- Sie und/oder Ihr Arbeitgeber zahlen nur den gesamten Risikobeitrag weiter (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag).
- Ihre Vorsorge wird beitragslos unterbrochen. Nach Ablauf der einmonatigen Nachdeckungsfrist sind Sie bei der PKE nicht mehr für die Risiken Tod und Invalidität versichert.
Leisten Sie die Beiträge ganz oder teilweise, kann Ihnen der Arbeitgeber diese zu Beginn des unbezahlten Urlaubs als einmaligen Betrag vom Lohn abziehen.
Wird die Versicherung mit Sparbeiträgen (Punkt 1) weitergeführt und haben Sie vor Ihrem unbezahlten Urlaub freiwillige Sparbeiträge geleistet, so erhebt die PKE diese weiter.
Die PKE verzinst Ihr vorhandenes Altersguthaben weiter. Die Weiterführung der Vorsorge ist maximal während zwölf Monaten möglich.
Besprechen Sie den unbezahlten Urlaub vorgängig mit Ihrem Arbeitgeber. Er meldet uns, welche Variante für Ihren unbezahlten Urlaub angewendet wird.