Flexibler Altersrücktritt
Möglichkeiten und Besonderheiten
Viele Menschen können nach 40 oder mehr Jahren Berufstätigkeit die Zeit nach der Pensionierung kaum erwarten. Anderen fällt es schwer, sich ein Leben ganz ohne Arbeit vorzustellen und sie möchten nicht zu abrupt aus dem Erwerbsleben aussteigen.
Wünschen Sie sich, ein paar Jahre früher in Pension zu gehen oder vor der Pensionierung etwas kürzer zu treten und Verantwortung abzugeben, aber trotzdem weiterhin Ihre Kenntnisse und Ihre Erfahrung im Unternehmen einzubringen? Oder möchten Sie nach 65 bei Ihrem Arbeitgeber weiterarbeiten?
Dann sind Sie auf dieser Seite richtig. Sie erhalten einen Überblick über die Besonderheiten einer Frühpensionierung, eines Altersrücktritts in Teilschritten sowie einer aufgeschobenen Pensionierung. Erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie bei der PKE haben und welches die Besonderheiten sind.
Besprechen Sie den Zeitpunkt der Pensionierung oder die Schritte einer Teilpensionierung mit Ihrem Arbeitgeber.
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Frühpensionierung (vorzeitiger Altersrücktritt)
Möchten Sie früher in Pension gehen? Das ist bei der PKE frühestens im Alter 58 möglich. In Abstimmung mit dem Arbeitgeber wird das Arbeitsverhältnis vor dem ordentlichen AHV-Rentenalter oder dem Pensionierungsalter des Arbeitgebers aufgelöst.
Beachten Sie, dass sich bei einer Frühpensionierung die Altersleistung stark reduziert, da Ihr Altersguthaben wegen fehlender Beitragsjahre und Zinsen tiefer ist. Zudem ist der Umwandlungssatz für die Altersrente tiefer. Um wie viel die Altersleistung tiefer ist, erfahren Sie mit PKE Online. Weil die Frühpensionierung zu beträchtlichen finanziellen Einbussen führt, muss diese frühzeitig und gut geplant werden.
Wenn Sie ein Guthaben «Sparen 60» haben, wird damit Ihre Frühpensionierung ganz oder teilweise finanziert.
Lassen Sie sich frühpensionieren, erkundigen Sie sich über Ihre Altersrente der AHV und die noch zu zahlenden AHV-Beiträge. Bei der AHV ist ein vorzeitiger Rentenbezug bei Frauen ab 62 und bei Männern ab 63 Jahren möglich.
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Teilpensionierung
Sie möchten sich schrittweise aus der Arbeitswelt zurückziehen? Wenn Ihr Lohn um mindestens 20% sinkt, können Sie sich teilpensionieren lassen. Dies ist bei der PKE frühestens ab Alter 58 möglich. Sie können sich auch in mehreren Schritten teilpensionieren lassen, wenn sich Ihr Lohn entsprechend reduziert.
Sie erhalten von der PKE eine anteilmässige Rente und/oder Sie tätigen einen entsprechenden Teilbezug Ihres Altersguthabens. Mit der Teilrente und dem Lohn für die Teilzeitarbeit bestreiten Sie Ihren Lebensunterhalt.
Die Altersrente bei der Teilpensionierung wird zu einem tieferen Umwandlungssatz berechnet und das verbleibende Altersguthaben wächst wegen des geringeren Lohns weniger stark.
Lesen Sie mehr zur Teilpensionierung im Merkblatt zu den Altersleistungen.
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Lohnreduktion – bisherigen Lohn weiterversichern
Sie reduzieren Ihr Pensum in Abstimmung mit dem Arbeitgeber, ohne dass Sie bereits Altersleistungen von der PKE beziehen. Oder Ihr Lohn reduziert sich, weil Sie Verantwortung abgeben oder sich Ihre berufliche Funktion ändert.
Möchten Sie Ihren bisherigen Lohn in der Pensionskasse weiterversichern? Wenn sich Ihr Lohn zwischen dem 58. und 65. Altersjahr um maximal 50% reduziert, kann der wegfallende Lohnteil weiterversichert werden. So bleiben Ihre künftigen Alters- und die Risikoleistungen unverändert.
Details dazu finden Sie im Merkblatt «Weiterversicherung des bisher versicherten Lohns ab Alter 58».
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Teilzeitarbeit, Pensumsreduktion
Sie reduzieren Ihr Pensum in Abstimmung mit dem Arbeitgeber, ohne dass Sie bereits eine Altersleistung der PKE beziehen. Sie lassen sich nicht teilpensionieren und möchten auch Ihren bisherigen Lohn nicht in der PKE weiterversichern. Das ist jederzeit möglich, also auch bereits vor Alter 58.
Sie sind somit bei der PKE mit dem Teilzeitlohn weiterversichert. Beachten Sie, dass allfällige Leistungen bei Invalidität oder Todesfall auf dem tieferen Lohn basieren. Auch Ihr Altersguthaben wächst weniger rasch, da die Sparbeiträge ebenfalls vom tieferen Lohn abhängig sind.
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Über 65 hinaus arbeiten
Sind Sie nach Ihrem 65. Geburtstag weiterhin beim bisherigen Arbeitgeber beschäftigt, können Sie Ihre Altersleistungen (Rente oder Kapital) trotzdem bereits im Alter 65 beziehen. Oder Sie können Ihre Pensionierung aufschieben und Ihre Altersvorsorge mit oder ohne Sparbeiträge bei der PKE weiterführen.
Spätestens bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit beziehungsweise ab Alter 70 müssen Sie Ihre Altersleistungen beziehen. Ein Bezug der Altersleistungen in Kapitalform (ganz oder teilweise) muss der PKE spätestens im Alter 65 gemeldet werden.
Details dazu finden Sie im Merkblatt «Weiterführung der Altersvorsorge nach Alter 65».
Die PKE ermöglicht es, den Rücktritt aus dem Erwerbsleben flexibel auf Ihren Lebensplan abzustimmen.
Welche Variante und welcher Zeitpunkt für die Pensionierung richtig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise:
- finanzielle Situation
- persönliche und familiäre Situation
- Situation bei der Arbeit
- persönliche Wünsche