Willkommen bei der PKE
Sie sind neu in ein Unternehmen eingetreten und Ihr Arbeitgeber ist für die berufliche Vorsorge bei uns angeschlossen? Dann kümmert sich Ihr Arbeitgeber um Ihre Anmeldung bei der PKE.
Eine Anmeldung ist notwendig, wenn:
- Ihr Arbeitsvertrag nicht auf maximal drei Monate befristet ist,
- Sie das 17. Altersjahr vollendet haben,
- Sie das Rentenalter noch nicht erreicht haben,
- Ihr Jahreslohn den im Vorsorgeplan festgelegten Mindestbetrag übersteigt (in der Regel ¾ der maximalen AHV-Rente, CHF 22'050, Stand 2023).
Waren Sie bereits früher bei einer Pensionskasse versichert? Dann veranlassen Sie bitte umgehend die Übertragung Ihrer Freizügigkeitsleistung an die PKE.
Nachdem wir die Anmeldung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, erhalten Sie Ihren Vorsorgeausweis mit den Angaben zur Registrierung auf «PKE Online».
Weitere Informationen entnehmen Sie unserer Information «Willkommen bei der PKE». Haben Sie Fragen zu Ihrer Vorsorge? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail.