Meldung eines Todesfalls
Ein Arbeitnehmender oder ein Rentenbeziehender ist gestorben. Wie muss der Todesfall der Pensionskasse gemeldet werden?
Wer meldet den Todesfall?
Die Meldung des Todesfalls erfolgt im Normalfall durch Sie als Arbeitgeber. Bitte verwenden Sie dafür das Formular.
Bei Rentenbeziehenden kann der Todesfall auch direkt durch nahestehende Personen der PKE gemeldet werden.
Welche Leistungen entrichtet die PKE?
Die PKE entrichtet ihre Leistungen in erster Linie an Ehegatten und minderjährige Kinder. Weiter können je nach Situation auch erwachsene Kinder, geschiedene Ehegatten, Lebenspartner, in erheblichem Masse unterstützte Personen und übrige gesetzliche Erben Leistungen erhalten.
In der Regel werden Pensionskassenleistungen als monatliche Renten ausbezahlt. In gewissen Fällen wird ein Todesfallkapital ausbezahlt. Details entnehmen Sie der Seite für Arbeitnehmende oder für die Rentenbeziehenden.