Pensionierung
Wird ein Arbeitnehmer pensioniert oder gibt er seine Erwerbstätigkeit nach dem 58. Geburtstag auf, hat er Anspruch auf Altersleistungen der PKE.
Zeitpunkt der Pensionierung
Die Pensionierung erfolgt frühestens im Zeitpunkt, in dem Ihr Arbeitnehmer das 58. Altersjahr erreicht hat und seine Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise aufgibt.
Besprechen Sie den Pensionierungszeitpunkt rechtzeitig mit Ihren Mitarbeitenden.
Flexible Pensionierung
Viele Menschen können nach 40 oder mehr Jahren Berufstätigkeit die Zeit nach der Pensionierung kaum erwarten. Anderen fällt es schwer, sich ein Leben ganz ohne Arbeit vorzustellen und sie möchten nicht zu abrupt aus dem Erwerbsleben aussteigen. Um diesen Bedürfnissen, aber auch den Ansprüchen der Unternehmen zu entsprechen, bietet die PKE verschiedene Lösungen für alle ab Alter 58 an.
Frühpensionierung
Ein Arbeitnehmer kann ab dem 58. Altersjahr pensioniert werden. Bei einer Frühpensionierung reduzieren sich die Altersleistungen, da der Umwandlungssatz gekürzt wird und das Altersguthaben wegen fehlender Beitragsjahren und Zinsen tiefer ist.
Teilpensionierung
Es ist auch möglich eine Teilpensionierung vorzunehmen, wenn der Lohn um mindestens 20% sinkt. Die Teilpensionierung ist bei der PKE frühestens ab dem 58. Altersjahr möglich. Auch mehrere Teilpensionierungsschritte sind möglich, wenn sich der Lohn entsprechend reduziert. Der Arbeitnehmer erhält von der PKE eine Teilrente und/oder er tätigt einen entsprechenden Teilbezug seines Altersguthabens.
Pensumsreduktion
Weiter kann das Arbeitspensum reduziert werden, ohne dass bereits Altersleistungen von der PKE bezogen werden. Dabei besteht die Wahl, ob das wegfallende Pensum in der Pensionskasse weiterversichert werden soll oder nicht.
Ordentliche Pensionierung
Die ordentliche Pensionierung erfolgt spätestens mit 65 (gilt für Frauen und Männer).
Weiterarbeiten nach 65
Arbeitet ein Arbeitnehmer bei Ihnen weiter, kann er wahlweise bereits die Altersleistungen beziehen oder sie bis zur Pensionierung aufschieben, längstens jedoch bis zum Alter 70 (mit oder ohne Sparbeiträge).
Details entnehmen Sie der Rubrik «Flexible Pensionierung».
Meldung der Pensionierung
Als Arbeitgeber melden Sie der PKE die Pensionierung oder eine Teilpensionierung, da Sie über den Status des Arbeitsverhältnisses am besten Bescheid wissen.
Bei der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses ab Alter 58 melden Sie uns bitte, ob es eine Pensionierung (bei Erwerbsaufgabe) oder ein Austritt (bei Stellenantritt bei einem anderen Arbeitgeber, Stellensuche oder selbständiger Erwerbstätigkeit im Haupterwerb) ist.
Will der Arbeitnehmer sein Altersguthaben ganz oder teilweise als Kapital beziehen, muss er dies der PKE spätestens einen Monat vor der Pensionierung mitteilen. Der Arbeitnehmer kann sich unter der Rubrik «Rente oder Kapital» darüber informieren.