Unsere Lösungen sind massgeschneidert und vielseitig
Wir bieten Ihnen eine breit gefächerte Vorsorgepalette mit verschiedenen Vorsorgeplänen an. Damit werden unsere Leistungen jeglichen Ansprüchen an eine moderne, flexible Vorsorgelösung gerecht. So planen Sie mit uns eine sichere Zukunft, die voller Möglichkeiten steckt.
Finden Sie den optimalen Vorsorgeplan für Ihr Unternehmen
Die PKE bietet verschiedene Vorsorgepläne an, die flexibel und überobligatorisch sind. Zudem lassen sie sich leicht an Ihre Bedürfnisse und die Ihrer Arbeitnehmenden anpassen, sodass wir jedem Unternehmen eine massgeschneiderte Lösung bieten können.
Sparen
Die Sparbeiträge unterscheiden sich im angepeilten Ziel der Altersleistungen. Das Altersguthaben ist von der Höhe der Beiträge, der Verzinsung und den eingebrachten Einlagen abhängig. Dank unseren Modellrechnungen (unter Annahmen über Lohnentwicklung und durchschnittlichen Zinssatz) können wir Sie mit Aussagen über das Leistungsziel bestens unterstützen.
-
Sparbeiträge von Mustervorsorgeplänen in Prozenten des versicherten Lohns
Alter Comfort Comfort plus Dynamic Dynamic plus 18–24 – – – – 25–29 10.0% 11.0% 11.0% 12.0% 30–34 10.0% 11.0% 12.0% 13.0% 35–39 13.0% 14.0% 14.0% 15.5% 40–44 13.0% 14.0% 16.0% 17.5% 45–49 20.0% 22.0% 19.0% 21.0% 50–54 20.0% 22.0% 22.0% 24.0% 55–59 23.0% 25.5% 26.0% 28.5% 60–65 23.0% 25.5% 30.0% 33.0% Durchschnitt (25–65) 16.5% 18.13% 18.75% 20.56%
Andere Sparbeiträge oder Varianten der Vorsorgepläne sind möglich. Die Höhe der Sparbeiträge entspricht mindestens jenen des Vorsorgeplans «Comfort».
Im Vorsorgeplan kann vorgesehen werden, dass das Sparen bereits ab Alter 18 oder 20 beginnt. Ein längerer Sparprozess führt bei gleichen Sparbeiträgen zu höheren Altersguthaben.
Lassen Sie sich beraten. Wir erstellen gerne eine massgeschneiderte Offerte für Ihre berufliche Vorsorge.
Risiko
Die Risikoleistungen entsprechen einem festen Prozentsatz des versicherten Lohns. Damit verfügen auch die Arbeitnehmenden, welche eine Vorsorgelücke nicht einzukaufen vermögen, über gute Risikoleistungen. Trotzdem sind unsere Risikobeiträge im Branchenvergleich sehr tief. Die Wartefrist für Invaliditätsleistungen kann von 12 auf 24 Monate verlängert werden.
-
Risikoleistungen und Beiträge
In Prozenten des versicherten Lohns Variante 1 Variante 2 Variante 3 Invalidenrente 60%
65% 65% Ehegatten-/Lebenspartnerrente 40% 40% 43% Kinderrente 12% 13% 13% Risikobeitrag*
Wartefrist Invalidenrente 12 Monate
Wartefrist Beitragsbefreiung 12 Monate0.45% 0.60% 0.65% Risikobeitrag*
Wartefrist Invalidenrente 24 Monate
Wartefrist Beitragsbefreiung 12 Monate0.35% 0.50% 0.55% Risikobeitrag
Wartefrist Invalidenrente 24 Monate
Wartefrist Beitragsbefreiung 24 Monate0.25% 0.40% 0.45% *Unter Berücksichtigung des temporären Rabatts von 1.35% des versicherten Lohns
Versicherter Lohn
Der versicherte Lohn entspricht dem mutmasslichen jährlichen AHV-Lohn, vermindert um den Koordinationsbetrag.
Koordinationsabzug
Der Koordinationsbetrag stimmt die Leistungen aus der ersten Säule mit denjenigen aus der zweiten Säule ab. Häufig beträgt er ⅓ des Jahreslohns, jedoch höchstens die maximale AHV-Altersrente (CHF 29'400, Stand 2024). Andere Definitionen sind möglich. Der Koordinationsabzug kann reduziert werden oder ganz wegfallen, um die Leistungen zu verbessern.
Wird der Koordinationsbetrag an den Beschäftigungsgrad angepasst, verbessern sich die Vorsorgeleistungen für Teilzeitangestellte.
Eintrittsschwelle
Standard ist, dass Löhne gleich wie im Gesetz ab einer Höhe von ¾ der maximalen AHV-Altersrente versichert werden (CHF 22'050, Stand 2024). Die Eintrittsschwelle kann gesenkt werden, um Teilzeitbeschäftigte oder Angestellte mit mehreren Arbeitgebern in der Vorsorge besserzustellen.
Kosten und Finanzierung
Die Beiträge für die berufliche Vorsorge müssen bezogen auf das gesamte Unternehmen mindestens zu 50% vom Arbeitgeber getragen werden. Andere Beitragsaufteilungen, beispielsweise 60% Anteil Arbeitgeber, 40% Anteil Arbeitnehmende, sind möglich.
Nachhaltig und solid finanzierte Leistungen auch für die nächste Generation
Zur Finanzierung der Umwandlungsverluste, die sich aus der Differenz zwischen den versicherungstechnisch notwendigen und den reglementarischen Umwandlungssätzen ergeben, leisten die Unternehmen seit dem 1. Januar 2020 einen zusätzlichen Beitrag von 0,55% der versicherten Lohnsumme.
-
Umwandlungssätze (UWS) mit Übergangsfristen
Alter 1.10.2019
1.10.2020 1.10.2021 1.10.2022 1.10.2023 1.10.2024 58 4.70% 4.60% 4.50% 4.41% 4.31% 4.21% 59 4.80% 4.71% 4.61% 4.51% 4.41% 4.31% 60 4.90% 4.81% 4.72% 4.62% 4.51% 4.41% 61 5.05% 4.92% 4.83% 4.73% 4.62% 4.52% 62 5.20% 5.07% 4.94% 4.84% 4.74% 4.63% 63 5.35% 5.22% 5.09% 4.96% 4.86% 4.75% 64 5.50% 5.37% 5.24% 5.11% 4.98% 4.87% 65 5.65% 5.53% 5.39% 5.26% 5.13% 5.00% 66 5.80% 5.69% 5.56% 5.42% 5.28% 5.15% 67 5.95% 5.85% 5.72% 5.58% 5.44% 5.30% 68 6.15% 6.01% 5.89% 5.76% 5.61% 5.46% 69 6.35% 6.22% 6.08% 5.94% 5.79% 5.64% 70 6.60% 6.45% 6.29% 6.14% 5.98% 5.83% Die Werte gelten für die Ziel-Altersrente (= Rente, die bei einem Deckungsgrad zwischen 100% und 119,9% ausbezahlt wird).