Antworten auf häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der beruflichen Vorsorge.
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Kann ich statt einer Altersrente das Kapital beziehen?
Ja, Aktivversicherte können bei ihrer Pensionierung anstelle der Altersrente ganz oder teilweise ihr Kapital beziehen. Der Wunsch nach der Kapitalauszahlung ist rechtzeitig der PKE anzuzeigen. Verheiratete benötigen dafür die Zustimmung des Ehepartners. Beachten Sie auch die Rubrik «Rente oder Kapital».
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Muss ich die Freizügigkeitsleistung (Austrittsleistung) von meiner bisherigen Pensionskasse oder von meinem Freizügigkeitskonto an die PKE übertragen?
Ja, laut Freizügigkeitsgesetz (FZG) ist die Weiterleitung von Freizügigkeitsleistungen zwingend vorgeschrieben. Die Überweisung auf unser Konto muss umgehend geschehen. Das Merkblatt für Neueintretende gibt Ihnen weitere Informationen (siehe unter «Eintritt».)
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Wie hoch sind meine Beiträge?
Beachten Sie dazu Ihren persönlichen Vorsorgeausweis. Dort ist die Höhe Ihrer monatlichen Pensionskassenbeiträge aufgeführt. Sie erhalten mindestens einmal pro Jahr einen aktualisierten Ausweis mit den Beiträgen und Leistungen.
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Ich war nicht immer in einer Pensionskasse versichert und habe nun Lücken. Gibt es Möglichkeiten, eine solche Lücke aufzufüllen?
Ja. Zur Schliessung von Vorsorgelücken sind grundsätzlich freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse möglich und steuerlich abzugsfähig. Allfällige Perioden selbständiger Erwerbstätigkeit führen jedoch zu einer Reduktion des möglichen Einkaufs. Einschränkungen gibt es auch beim Zuzug aus dem Ausland. Details finden Sie unter der Rubrik «Einkauf in die Pensionskasse».
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Auf dem Vorsorgeausweis ist der offene Einkaufsbetrag aufgeführt. Ich habe aber nicht so viel Geld, um dies sofort einzuzahlen. Kann ich den Einkauf in monatlichen Raten einzahlen?
Ein Einkauf ist freiwillig. Falls Sie etwas einzahlen möchten, können Sie auch nur einen Teilbetrag überweisen und später weitere Einzahlungen leisten. Monatliche Raten sind nicht möglich. Details finden Sie unter der Rubrik «Einkauf in die Pensionskasse».
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Ich habe die Möglichkeit, ein Ferienhaus in den Bergen zu kaufen. Kann ich einen Teil des notwendigen Eigenkapitals von der Pensionskasse beziehen?
Nein. Der in der Pensionskasse verfügbare Betrag kann nur für selbst bewohntes Eigentum am normalen Wohnort bezogen werden. Für Ferienwohnungen kann kein Geld bezogen werden.
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Ich wechsle meinen Wohnort nach Österreich, arbeite aber weiterhin beim selben Arbeitgeber in der Schweiz. Kann ich in der PKE versichert bleiben?
Ja. Massgeblich ist, ob Ihre Erwerbstätigkeit in der Schweiz bei einem Arbeitgeber ist, welcher der PKE angeschlossen ist. Ist dies der Fall, sind Sie weiterhin bei der PKE versichert.
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Ich bin 63 und wohne im Eigenheim. Ich habe mir überlegt, dass es steuerlich sinnvoll wäre, wenn ich einen Teil meiner Hypothek abzahle. Diese Amortisation möchte ich mit einem Vorbezug aus der Pensionskasse vornehmen. Ist dies möglich?
Ja. Im Sinne der reglementarischen Bestimmungen sind Vorbezüge bis sechs Monate vor der Pensionierung möglich. Im Zeitpunkt Ihrer Pensionierung können Sie das ganze Guthaben oder einen Teil davon in Kapitalform beziehen. Für die entsprechende Mitteilung beachten Sie bitte die Details unter der Rubrik «Rente oder Kapital».
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Ich bin 60 und wohne im Eigenheim, das ich mit einem PK-Vorbezug finanziert habe. Nun verkaufe ich dieses Wohneigentum. Muss ich den vorbezogenen Betrag an die Pensionskasse rückvergüten?
Ja, bis zum Altersrücktritt muss ein vorbezogener Betrag an die PKE rückerstattet werden. Die beim Vorbezug bezahlten Steuern können Sie im Rahmen des rückerstatteten Betrages bei der damals zuständigen Steuerbehörde zurückfordern.
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Ich wandere nach Frankreich aus und werde dort eine neue Arbeitsstelle antreten. Ist es korrekt, dass ich nun mittels Barauszahlungsantrag mein gesamtes Guthaben beziehen kann?
Nein, Sie können nur den überobligatorischen Teil Ihres Vorsorgeguthabens beziehen. Allenfalls müssen wir auf der Auszahlung Quellensteuern abziehen. Der obligatorische Teil Ihres Kapitals verbleibt in der Schweiz und wird auf ein Freizügigkeitskonto Ihrer Wahl übertragen. Für Details beachten Sie die Rubrik «Austritt aus dem Unternehmen».