Austritt aus dem Unternehmen
Tritt ein Arbeitnehmender aus Ihrem Unternehmen aus? Oder wird der Mindestlohn gemäss Aufnahmevoraussetzung in die Pensionskasse (in der Regel CHF 21'510, Stand 2021, siehe Vorsorgeplan Ihres Unternehmens) dauerhaft unterschritten? Dann teilen Sie uns den Austritt aus der Pensionskasse mit.
Bitte senden Sie uns das Formular «Austrittsmeldung durch Arbeitgeber» zu.
Bei einem Austritt ab Alter 58 beachten Sie bitte die zusätzlichen Informationen.