Zivilstandsänderung
Haben Sie geheiratet beziehungsweise Ihre Partnerschaft eintragen lassen?
Im Zeitpunkt Ihrer Heirat beziehungsweise der Eintragung Ihrer Partnerschaft meldet uns Ihr Arbeitgeber den neuen Zivilstand.
Die Freizügigkeitsleistung im Zeitpunkt der Eheschliessung beziehungsweise der Eintragung der Partnerschaft wird festgehalten und in den künftigen Vorsorgeausweisen angezeigt.
Weitere Details zur Anspruchsberechtigung für die Ehegattenrente und für ein allfälliges Todesfallkapital finden Sie in Artikel 15 und 18 im Vorsorgereglement.