Scheidung von Aktivversicherten und Invalidenrentnern
Bei einer Scheidung wird Ihr angespartes Guthaben aus der beruflichen Vorsorge aufgeteilt, das Sie während der Ehe erworben haben.
Geprüft wird, welcher Betrag in Ihrer Vorsorge und in der Vorsorge Ihres Ehegatten existiert. Die PKE teilt Ihnen oder dem zuständigen Schweizer Gericht auf Anfrage hin die notwendigen Werte zur Berechnung mit.
Das Gericht legt im Urteil fest, ob Sie die verpflichtete oder die berechtigte Person des Vorsorgeausgleichs sind. Entsprechend erfolgt der Vorsorgeausgleich zu Gunsten oder zu Lasten Ihres Pensionskassenguthabens.
Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.
Besteht nach einer Scheidung eine Vorsorgelücke, können Sie sich wieder einkaufen. Weitere Informationen dazu finden Sie im Kapitel «Einkauf in die PKE».