BVG-Reform 2024
Fakten und Mythen zur BVG-Reform 2024
Am 22. September 2024 stimmt das Schweizer Volk über die BVG-Reform ab. Die Reform und ihre Auswirkungen sind leider sehr komplex. In den Medien kursieren zurzeit zahlreiche Artikel, die oft widersprüchliche Aussagen zu den Auswirkungen der Reform enthalten. Das macht es schwer, den Überblick zu behalten. Folgende Klarstellungen sind daher wichtig:
Richtig ist:
- Die Reform betrifft nur rund 15% aller Versicherten. Für Versicherte, die in einer stark überobligatorischen Pensionskasse wie der PKE versichert sind, ändert sich in den meisten Fällen nichts.
- Die Reform ist komplex: Selbst für diejenigen, die davon betroffen sind, können keine allgemeingültigen Aussagen über die Auswirkungen gemacht werden. Diese hängen von der konkreten Situation der einzelnen versicherten Person ab.
- Für die meisten betroffenen Arbeitnehmenden mit tiefen Löhnen und mit Teilzeitbeschäftigungen verbessert die Reform die Vorsorge aber erheblich. Sie zahlen zusammen mit ihrem Arbeitgeber neu höhere Beiträge in ihre Pensionskasse ein und erhalten nach ihrer Pensionierung eine wesentlich höhere BVG-Rente.
- Die Reform setzt ein wichtiges Zeichen, indem sie den zu hohen gesetzlichen Umwandlungssatz von 6.8% auf 6.0% senkt.
- Beim Ausgleich für die Senkung des Umwandlungssatzes hat das Parlament keine überzeugende Lösung getroffen: Die Rentenzuschläge, die die Senkung des Umwandlungssatzes ausgleichen, werden nach dem Giesskannenprinzip verteilt. Damit erhalten rund 400,000 Versicherte einen Zuschlag, obwohl ihre künftigen Renten gar nicht sinken. Dagegen gibt es rund 170,000 Versicherte, deren künftige Renten sinken und die dennoch keine Einlagen erhalten. Dies bei insgesamt rund 4.6 Mio. Versicherten. Die Einlagen müssen zudem von allen Versicherten mit einem geringen Lohnabzug finanziert werden.
- Die künftigen Renten der Aktivversicherten der PKE sind in praktisch keinem Fall betroffen.
- Die laufenden Renten der PKE sind, wie alle laufenden PK-Renten, nicht betroffen und ändern sich nicht.
Falsch sind:
- Die absoluten Aussagen der Gewerkschaften wie «mehr zahlen für weniger Rente», «Rentenbschiss», «Rentenklau» oder die Reform sei unnötig, weil die Pensionskassen «im Geld schwimmen». Diese Aussagen vereinfachen die BVG-Reform in unzulässiger Weise und entsprechen nicht der Wahrheit. Sie sind keine qualifizierten Informationsquellen.
- Die Aussagen, dass die Reform für die Frauen zu Nachteilen führt. Die Reform hat für Frauen und Männer die gleichen Auswirkungen. Da Frauen aber häufiger Teilzeitbeschäftigungen nachgehen, bringt die Reform für Frauen im Gegenteil sogar grosse Vorteile.
Die PKE wird Anfang September ein «exklusiv» herausgeben mit detaillierteren Erläuterungen zu den Vor- und Nachteilen der BVG-Reform. Wer sich vertieft mit der Materie und den Argumenten auseinandersetzen will, findet auf der Internetseite des Pensionskassenverbandes ASIP einen empfehlenswerten Faktencheck: https://bvgreform-faktencheck.asip.ch/.
Wichtig ist, dass sich die laufenden Renten der PKE nicht ändern und auch die künftigen Renten der Aktivversicherten der PKE in praktisch keinem Fall von der Reform betroffen sind.