Das neue «exklusiv»
14.12.2022
Die neue Ausgabe des «exklusiv» ist erschienen. Die Altersguthaben der Versicherten des gemeinschaftlichen Vorsorgewerks werden 2023 mit 2% verzinst. Bei den zweiteiligen Renten entfällt die temporäre Erhöhung ab 1. April 2023.
News aus dem Stiftungrat
Der Stiftungsrat hat am 30. November 2022 beschlossen, die Altersguthaben, die Sparkonten «Sparen 60» und die Guthaben in der Zusatzvorsorge (Schichtzulagen- und Bonuspläne) mit 2,0% zu verzinsen.
2022 konnte die PKE dank den vorhandenen freien Mitteln die Guthaben im gemeinschaftlichen Vorsorgewerk einmalig mit hohen 7% verzinsen. Aufgrund der negativen Rendite in diesem Jahr sind keine freien Mittel mehr vorhanden. Die finanzielle Situation, das heisst der Deckungsgrad der PKE, lässt eine weitere ausserordentlich hohe Verzinsung nicht mehr zu.
Die Rentenbezügerinnen und -bezüger mit zweiteiliger Rente erhalten vom 1. April 2022 bis 31. März 2023 im gemeinschaftlichen Vorsorgewerk der PKE eine um 10% höhere Rente, da der Deckungsgrad per 31. Dezember 2021 auf über 125% gestiegen war. Diese temporäre Erhöhung wird ab 1. April 2023 entfallen, da der Deckungsgrad Ende 2022 unter der dafür notwendigen reglementarischen Höhe liegen wird.
Reglementsanpassungen
Der Stiftungsrat der PKE hat verschiedene Bestimmungen im Vorsorgereglement angepasst. Sie treten am 1. Januar 2023 in Kraft. So wird die Rückgewähr der Einlagen im Falle eines Todesfalls vor der Pensionierung verbessert. Weiter wird die Frist von drei Monaten, welche für den Antrag eines Kapitalbezugs bei Pensionierung eingehalten werden musste, auf einen Monat verkürzt.
Lesen Sie im neuen «exklusiv» im Detail, was neu ist.