Begünstigung im Todesfall
Stirbt eine pensionierte Person, erhalten die Hinterbliebenen in gewissen Fällen ein Todesfallkapital ausbezahlt. Prüfen Sie die Begünstigung für das Todesfallkapital und passen Sie diese bei Bedarf an.
Begünstigt sein können Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, in erheblichem Masse unterstützte Personen und übrige gesetzliche Erben.
Beziehen Sie die Altersrente schon länger als drei Jahre? In diesem Fall wird kein Todesfallkapital fällig. Beziehen Sie Ihre Altersrente weniger lang als drei Jahre? Das Todesfallkapital beträgt bei Tod vor Ablauf von drei Jahren Rentenzahlung 300% der jährlichen Rente abzüglich bereits bezogener Altersrenten.
Beziehen Sie eine Invalidenrente? Beachten Sie die Informationen für die Arbeitnehmenden unter Todesfallkapital.
Begünstigung für das Todesfallkapital ändern
Wer in welcher Reihenfolge anspruchsberechtigt ist, legt das Vorsorgereglement fest (Art. 18 Abs. 3).
Sie können die Reihenfolge der Begünstigung jederzeit mit dem Formular «Änderung Begünstigung für das Todesfallkapital» in beschränktem Umfang abändern. Diese Mitteilung muss zu Ihren Lebzeiten bei der PKE eingehen. Hat die PKE keine Meldung erhalten, gilt die reglementarische Kaskade.
Sind Sie in einer Lebensgemeinschaft oder unterstützen Sie Personen in erheblichem Masse? Damit Ihre Lebenspartnerin/Ihr Lebenspartner oder andere Personen, die Sie massgeblich unterstützen, nach Ihrem Tod ein Todesfallkapital erhalten, müssen Sie dies mit dem Formular «Änderung Begünstigung für das Todesfallkapital» zu Lebzeiten der PKE melden. Ohne Mitteilung zu Lebzeiten erhalten Lebenspartner oder in erheblichem Masse unterstützte Personen kein Todesfallkapital von der PKE.
Prüfen Sie die Begünstigung insbesondere in diesen Fällen:
- Sie sind unverheiratet und haben keine Kinder.
- Sie befinden sich in einer Lebensgemeinschaft (Konkubinat).
- Sie möchten, dass sowohl Ihre minderjährigen als auch erwachsenen Kinder vom Todesfallkapital profitieren.
- Sie unterstützen eine Person so, dass mehr als 50% von deren Einkommen und Unterhalt durch Sie finanziert werden.