Lohn- und Pensumsreduktion im Alter 58–65
Reduziert sich der Lohn einer versicherten Person ab dem 58. Altersjahr um maximal 50% (z.B. Reduktion des Arbeitspensums, Änderung der Funktion), ohne dass bereits Altersleistungen der PKE bezogen werden, kann sie den bisherigen versicherten Lohn oder einen Teil davon weiter bei der PKE versichern lassen.
Wünscht eine versicherte Person, den bisher versicherten Lohn bei einer Lohnreduktion ab Alter 58 weiterzuversichern, muss dies im Zeitpunkt der Lohnanpassung der PKE mit dem Formular gemeldet werden. Details dazu finden Sie im Merkblatt. Reduziert eine Person ihr Arbeitspensum, ist eine Teilpensionierung möglich. Lesen Sie hier mehr dazu.