Versicherungsschutz bei unbezahltem Urlaub
Wie ist ein Arbeitnehmer versichert, wenn er in den unbezahlten Urlaub geht?
Bei unbezahltem Urlaub (z.B. Sprachaufenthalt) wird während einer bestimmten Dauer kein Lohn mehr entrichtet. Aus diesem Grund besteht nach Ablauf der einmonatigen Nachdeckungsfrist auch kein Versicherungsschutz für die Risiken Tod und Invalidität mehr.
Ihre Arbeitnehmer können die Versicherung während der Dauer eines unbezahlten Urlaubs weiterführen.
Dazu haben sie drei Möglichkeiten:
- Der Versicherte und das Unternehmen zahlen die gesamten Spar- und Risikobeiträge unverändert weiter (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge).
- Der Versicherte und/oder das Unternehmen zahlen nur den gesamten Risikobeitrag weiter (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag).
- Die Vorsorge wird beitragslos unterbrochen. Nach Ablauf der einmonatigen Nachdeckungsfrist ist der Versicherte bei der PKE nicht mehr für die Risiken Tod und Invalidität versichert.
Leistet der Versicherte die Beiträge ganz oder teilweise, kann das Unternehmen diese zu Beginn des unbezahlten Urlaubs als einmaligen Betrag vom Lohn abziehen. Die PKE erhebt die Beiträge in Ihrer monatlichen Beitragsrechnung.
Wird die Versicherung mit Sparbeiträgen (Punkt 1) weitergeführt und der Versicherte hat vor seinem unbezahlten Urlaub freiwillige Sparbeiträge geleistet, so erhebt die PKE diese weiter.
Die PKE verzinst das vorhandene Altersguthaben weiter. Die Weiterführung der Vorsorge ist maximal während zwölf Monaten möglich.
Besprechen Sie die Versicherungsmöglichkeiten während des unbezahlten Urlaubs vorgängig mit Ihrem Arbeitnehmer. Melden Sie uns die Wahl Ihres Arbeitnehmers mit dem Mutationsformular.