Hier finden Sie die bundesrechtlichen Bestimmungen und Erlasse zur beruflichen Vorsorge (2. Säule).
Informationen zur beruflichen Vorsorge (2. Säule)
Gemäss Verfassungsauftrag soll die berufliche Vorsorge (2. Säule) nach der Pensionierung zusammen mit der AHV (1. Säule) die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen.
Unsere Lösungen sind massgeschneidert und vielseitig
Wir bieten Ihnen eine breit gefächerte Vorsorgepalette mit verschiedenen Vorsorgeplänen an. Damit werden unsere Leistungen jeglichen Ansprüchen an eine moderne, flexible Vorsorgelösung gerecht.
Flexibler Altersrücktritt
Viele Menschen können nach 40 oder mehr Jahren Berufstätigkeit die Zeit nach der Pensionierung kaum erwarten. Anderen fällt es schwer, sich ein Leben ganz ohne Arbeit vorzustellen und sie möchten nicht zu abrupt aus dem Erwerbsleben aussteigen.
Neue Vorsorgeausweise
Die PKE versendet die Vorsorgeausweise per 1. Januar 2024 in den nächsten Tagen an die rund 19’000 Aktivversicherten.
Ihr Vorsorgeausweis gibt Auskunft über Ihre aktuelle Vorsorgesituation. Sie finden darauf den versicherten Loh…
Das 3-Säulen-Konzept
Das schweizerische Vorsorgesystem basiert auf drei Säulen: die staatliche Vorsorge (1. Säule), die berufliche Vorsorge (2. Säule) und die private Vorsorge (3. Säule).
Kompakt und prägnant – Erklärvideos der PKE
Wir erklären Ihnen komplexe Themen verständlich, kompakt und kurzweilig.
Immobilien der PKE – nachhaltig und gewinnbringend
Die PKE legt ihr Vermögen renditeorientiert und sicher an. Wir investieren mit Weitblick, Disziplin und Transparenz, damit unsere Versicherten nach der Pensionierung von einer guten und sicheren Rente profitieren. Rund 20% des Portfolios sind in…
Weiterführung der Vorsorge nach Entlassung
Versicherte Personen ab dem 58. Altersjahr können in der PKE bleiben und die Vorsorge weiterführen, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber gekündigt worden ist.